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   OLG Hamm, 10.02.2010 - I-8 U 195/08   

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https://dejure.org/2010,5865
OLG Hamm, 10.02.2010 - I-8 U 195/08 (https://dejure.org/2010,5865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.02.2010 - I-8 U 195/08 (https://dejure.org/2010,5865)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - I-8 U 195/08 (https://dejure.org/2010,5865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die Erteilung einer Turnierlizenz und einer Startgenehmigung für internationale Leistungsprüfungen im In- und Ausland an einen Berufsreiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die Erteilung einer Turnierlizenz und einer Startgenehmigung für internationale Leistungsprüfungen im In- und Ausland an einen Berufsreiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ludwigs-pferdewelten.de (Kurzinformation)

    Deutsche FN verliert endgültig Prozess gegen Deußer

  • sportgericht.de (Kurzinformation)

    "Fall Deußer" beendet: Reiterliche Vereinigung darf Jahresturnierlizenz nicht entziehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Münster, 14.10.2008 - 11 O 139/08
    Auszug aus OLG Hamm, 10.02.2010 - 8 U 195/08
    Darüber hinaus hat der Kläger bei dem Landgericht Münster am 30.04.2008 (11 O 139/08) gegen den Beklagten den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt, nach der es dem Beklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt war, die Erteilung der Jahresturnierlizenz mit der Begründung zu versagen, es liege ein wichtiger Grund im Sinne des § 20 Ziffer 1 LPO wegen des Dopingvergehens im Zusammenhang mit dem Pferd "Y" während der Y2 Show vor, so dass er in der Folgezeit an nationalen und internationalen Reitturnieren teilnehmen konnte.
  • OLG Hamm, 10.02.2010 - 8 U 196/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend die Erteilung

    Wegen des im Einzelnen zugrunde liegenden Sachverhaltes wird zunächst auf den Beschluss des Senates vom heutigen Tag Bezug genommen, der im Hauptsacheverfahren ergangen ist (8 U 195/08 OLG Hamm).

    Nachdem der Kläger bereits mit am 26.05.2008 beim Landgericht eingegangenem Schriftsatz Klage in der Hauptsache erhoben hatte (11 O 158/08 LG Münster = 8 U 195/08 OLG Hamm), hat der Beklagte am 03.09.2008 Widerspruch gegen den Beschluss vom 30.04.2008 mit dem Ziel eingelegt, die einstweilige Verfügung aufzuheben und den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückzuweisen.

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